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Kommentar
 

Die Schere im Kopf: Amtsgericht Stuttgart setzt auf Zensur statt Meinungsvielfalt

Mit einem Tiefschlag gegen die Grundsätze von Demokratie und Meinungsvielfalt im Internet haben Richter des Stuttgarter Amtsgerichtes ein unrühmliches Kapitel deutscher Rechtsgeschichte geschrieben. Das Gericht verurteilte den selbsternannten „Anwalt für digitale Bürgerrechte“ Alvar Freude zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro.

Als ahndungswürdig empfanden die Richter virtuelle Querverweise auf einem Internetprojekt des Kommunikationsdesigners. In einer Dokumentation über Sperrverfügungen des Landgerichtes Düsseldorf hatte Freude auch auf Internetseiten der national-konservativen Szene verwiesen. Seinem Argument, dass die Dokumentation eines Sachverhaltes unmöglich sei, solange es verboten ist, die umstrittenen Inhalte nachvollziehbar abzubilden, wollte die Richterin nicht folgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda hat Freude Berufung angekündigt.

Mit der Verurteilung von Alvar Freude setzten die Stuttgarter Richter vor allem ein Zeichen für die Hilflosigkeit des deutschen Rechtsapparates gegenüber einigen drängende Fragen der modernen Kommunikationsgesellschaft: Welcher Bekenntnisgrad ist virtuellen Sprungmarken in zeitgeschichtlichen Dokumentationen beizumessen? Sind angehende Politik-, Sozial-, Kultur-, Religions- und Geschichtswissenschaftler grundsätzlich verdächtig, dem Sympathisantenkreis einer radikalen Szene nahe zu stehen, wenn sie in ihren – zunehmend auch im Internet veröffentlichten – Arbeiten, auf entsprechende Quellen verweisen? Gilt es, das Recht auf freie Meinungsbildung durch staatliche Zensur einzuschränken? Müssen fleißige deutsche Beamte in zahlreichen Arbeitskreisen unverständliche Verordnungen über den Gebrauch virtueller Sprungmarken auf persönlichen Heimseiten bundesdeutscher Nutzer des internationalen Datenverbundes entwerfen? Gibt es eine Chance für den gesunden Menschenverstand?

Der Amtsschimmel wiehert – und dies um so lauter, als selbst der zuständige Staatsanwalt in einem Pressegespräch erklärte, nicht davon auszugehen, dass Alvar Freude der rechten Szene zuzuordnen sei. Am treffendsten fasste wohl ein Prozessbeobachter die Vorgänge in dem Stuttgarter Gericht zusammen: „Der Richterin war es egal. Sie wusste, dass es so oder so zu einem Einspruch kommen wird."

In diesem Zusammenhang – und um Missverständnissen vorzubeugen - distanzieren wir uns deutlich von allen, auf den Seiten des DIAKOnetzes angegebenen, Hyperlinks und Querverweisen. Schließlich können auch wir nicht dafür garantieren, dass eine der angegebenen Sprungmarke in den Tiefen des Internets, zum Beispiel auf die umstrittenen Webprojekte des Alvar Freude verweist.

Autor:   -  Quelle: Das Textbüro - Red. Landschau
 


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