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Zentralrat stoppt Tierschützer: Einstweilige Verfügung behindert PETA-Kampagne

Widerspruch hat der deutsche Zweig der international tätigen Tierrechts-Organisation PETA gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlin eingelegt. Dort hatte der Zentralrat der Juden das vorläufige Verbot einer Werbeaktion erwirkt, bei der PETA einen Vergleich zwischen der Massenhaltung von Nutztieren und der Internierung von Menschen in Konzentrationslagern nahegelegt hatte.

Als einen „Angriff auf die Würde des Menschen“ wertet Zentralratspräsident Paul Spiegel die Kampagne. Auf einem der insgesamt acht Plakate stellt PETA das Bild von dicht aneinandergedrängten, ausgemergelten Menschen neben ein Foto aus einem Geflügelzuchtbetrieb. Über beiden Bildern steht das Wort „Massenmord“. Die Verbreitung von sieben Plakatmotiven wurde den Tierschützern in Deutschland verboten.

„Unsere Aktion zieht die Parallele zwischen Tieren und Menschen an einer Stelle, an der Vergleiche erlaubt sind“, sagt Harald Ullmann: „Beide empfinden Schmerz.“ Der stellvertretende Vorsitzende des deutschen PETA-Zweiges verweist auf Zuschreiben, die seine Organisation von Überlebenden des Holocausts erhalten habe. Die Aussage: „Wir wurden behandelt wie Tiere“, sei belegbar und keine Erfindung der PETA-Aktivisten.

Nach eigenen Angaben ist PETA - People for the Ethical Treatment of Animals (Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren) - die weltweit größte Tierrechts-Organisation mit über 800.000 Mitgliedern. Bekannt wurde die Vereinigung vor allem durch ihre eindringlichen Werbekampagnen, in denen PETA auf Rechte und die vielfältigen Belange des internationalen Tierschutzes hinweist. Weiterführende Informationen bietet das Internet unter der Adresse: www.PETA.de

Bearbeitet von:   -  Quelle: Das Textbüro - Red. Landschau
 


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